Was ist Sprechstundenbedarf?
Als Sprechstundenbedarf (SSB) gelten medizinische Materialien, Verbandmittel und Arzneimittel, die in der vertragsärztlichen Behandlung bei mehr als einem gesetzlich versicherten Patienten angewendet werden oder für Notfälle vorgehalten werden müssen. Anders als Praxisbedarf, den die Praxis selbst trägt, wird Sprechstundenbedarf über ein Rezept zulasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet.
So funktioniert die SSB-Abrechnung
Artikel auswählen
SSB-fähige Artikel sind im Shop mit dem Kennzeichen „SSB" markiert. Legen Sie sie wie gewohnt in den Warenkorb.
Rezept ausstellen
Stellen Sie ein Sprechstundenbedarfs-Rezept (Muster 16) aus – mit Praxisstempel und Unterschrift.
Rezept einreichen
Senden Sie uns das Original-Rezept per Post zu. Gerne stellen wir Ihnen dafür einen Freiumschlag bereit.
Wir rechnen ab
Wir übernehmen die Abrechnung mit der zuständigen Krankenkasse bzw. Prüfstelle für Sie.
Ihre Vorteile
Zeit gespart
Den bürokratischen Abrechnungsaufwand mit der Krankenkasse übernehmen wir vollständig für Sie.
Persönliche Betreuung
Bei Fragen zur Abrechenbarkeit beraten wir Sie individuell – feste Ansprechpartner statt anonymer Hotline.
Großes Sortiment
SSB-fähige Verbandmittel, Materialien und Verbrauchsartikel führender Hersteller – alles aus einer Hand.
Wichtige Hinweise zur Abrechenbarkeit
Die Verordnung von Sprechstundenbedarf ist gesetzlich Kassenärztinnen und Kassenärzten vorbehalten und gilt ausschließlich für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten. Für die Abrechnung benötigen wir ein korrekt und vollständig ausgefülltes Original-Rezept (Muster 16) mit Praxisstempel und Unterschrift.
Zum abrechenbaren Sprechstundenbedarf besteht keine bundeseinheitliche Regelung – es gelten die jeweiligen regionalen Sprechstundenbedarfsvereinbarungen Ihres KV-Bezirks. Welche Artikel im Einzelfall abrechenbar sind, kann daher je nach Region abweichen. Eine Garantie für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse können wir nicht geben.
Werden bestellte SSB-Produkte oder eingereichte Rezepte durch die Krankenkasse bzw. Prüfstelle nicht anerkannt, stellen wir Ihnen die betreffenden Artikel zu den im Shop ausgewiesenen Preisen in Rechnung. Die Verordnung unterliegt der Wirtschaftlichkeitsprüfung; bitte beachten Sie die Verordnungsgrundsätze Ihrer regionalen SSB-Vereinbarung.
Häufige Fragen zum Sprechstundenbedarf
Sprechstundenbedarf wird über ein Rezept zulasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet und betrifft Materialien, die bei mehreren Patienten angewendet werden. Praxisbedarf – etwa Büromaterial oder Teile der Grundausstattung – trägt die Praxis dagegen selbst, da er bereits in der ärztlichen Vergütung berücksichtigt ist.
Sprechstundenbedarf wird in der Regel über das Muster-16-Rezept verordnet, gekennzeichnet im Statusfeld „9". Das Rezept muss vollständig ausgefüllt sein und Praxisstempel sowie Unterschrift enthalten. Die genauen Vorgaben können je nach KV-Bezirk abweichen.
Die Markierung weist darauf hin, dass ein Artikel grundsätzlich als Sprechstundenbedarf in Betracht kommt. Ob er in Ihrem konkreten Fall abrechenbar ist, richtet sich nach der für Sie geltenden regionalen SSB-Vereinbarung. Eine pauschale Garantie ist daher nicht möglich – im Zweifel prüfen wir das gern vorab für Sie.
Sollte ein eingereichtes Rezept bzw. ein Artikel durch die Krankenkasse oder Prüfstelle nicht anerkannt werden, stellen wir Ihnen die betreffenden Artikel zu den im Shop ausgewiesenen Preisen in Rechnung. Sie tragen also kein verstecktes Risiko – der Preis ist jederzeit transparent einsehbar.
Ja. Sie können SSB-fähige Artikel und regulären Praxisbedarf gemeinsam in einer Bestellung erwerben. Für die als SSB gekennzeichneten Positionen reichen Sie das entsprechende Rezept ein; der übrige Praxisbedarf wird wie gewohnt abgerechnet.
Fragen zur Abrechnung Ihres Sprechstundenbedarfs?
Unser Team berät Sie gern persönlich – von der Auswahl bis zur Rezeptabrechnung.

